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f-Markenkommission klärt strittige Fälle

Nicht jeder soll die f-Marke des Fleischerhandwerks nutzen dürfen – Grenzfälle landen nun vor einer Markenkommission

Logo Deutscher Fleischer-Verband Das rote f in der Raute ist seit 2001 das Kennzeichen des deutschen Fleischerhandwerks. Wer es führen will, muss eine Lizenzvereinbarung unterzeichnen, in der auch festgelegt ist, welche Anforderungen der zukünftige Nutzer erfüllen muss. „Wir wollen mit diesem Schritt klar verhindern, dass sich Mitbewerber mit dem Erkennungszeichen des Fleischerhandwerks – und damit unseren Stärken – schmücken, ohne dazuzugehören“, erklärt DFV-Präsidialmitglied Michael Durst den Sinn dieses Verfahrens.

Die in dem sogenannten f-Markenvertrag genannten Kriterien, sind so gewählt, dass die f-Marke ausschließlich Fleischer-Fachgeschäfte kennzeichnen darf. Dabei wird sowohl der Vielfalt des Fleischerhandwerks, als auch den verbindenden Gemeinsamkeiten eines Fleischer-Fachgeschäftes Rechnung getragen.

In der Praxis zeigt es sich jedoch, dass eine exakte Abgrenzung zwischen Fleischer-Fachgeschäft und Lebensmitteleinzelhandel in Einzelfällen Schwierigkeiten bereitet. DFV-Geschäftsleiter Dr. Reinhard von Stoutz verweist auf die Probleme: „Neben Fleischereien mit angeschlossenem Lebensmittelmarkt im ländlichen Raum gibt es Fleischereien in Vorkassenzonen von Verbrauchermärkten, Fleischereien in Verbrauchermärkten und Supermärkte, die sich aus Fleischereien entwickelt haben. Die Übergänge hierbei sind oft fließend.“

Zwar werde jeder Antrag auf Nutzung der f-Marke individuell geprüft und im Zweifel auch der zuständige Obermeister um Stellungnahme gebeten, dennoch habe es in der Vergangenheit auch einige wenige strittige Fälle gegeben, erläutert von Stoutz. „Wir achten im Interesse unserer Mitglieder aus auf eine strenge Markendisziplin“, ergänzt Michael Durst, „aber in manchen Fällen kann nur eine Expertenkommission in letzter Instanz Klarheit schaffen.“

Die Forderung, für solche Grenzfälle eine tragfähige Lösung herbeizuführen, wurde auf dem letzten Verbandstag vorgebracht. Die Kommission wurde vom Präsidium des Deutschen Fleischer-Verbandes in Absprache mit den Geschäftsführern der Landesinnungsverbände zusammengestellt. Sie traf sich erstmalig im September zu ihrer konstituierenden Sitzung. Der Kommission gehören die Landesinnungsmeister von Hamburg, Berlin-Brandenburg und Rheinland-Rheinhessen, Michael Durst, Klaus Gerlach und Günther Schütz sowie die Obermeister Eric Handke (Hannover), Gerhard Kaiser (Emmendingen) und Georg Schlagbauer (München) an.

Um ein Prüfverfahren einzuleiten, ist notwendig, dass ein Obermeister oder Landesinnungsmeister dem DFV gegenüber die Rechtmäßigkeit einer tatsächlichen oder geplanten Markenführung durch ein Innungsmitglied anzweifelt. Wenn der Verband in Frankfurt keine eindeutige Lösung herbeiführen kann, wird die Markenkommission vom Präsidium einberufen. Sie schlägt dem DFV-Gesamtvorstand eine Lösung vor.

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