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Freistaat Bayern lobt sich für fleißiges Zulassen

Gesundheitsstaatssekretärin Huml: EU-Hygienesiegel für 98 Prozent der bayerischen Betriebe - 3243 Betriebe zugelassen, nur 7 Anträge abgelehnt

Über 98 Prozent der bayerischen Betriebe haben bislang ein Siegel für eine erfolgreiche Zulassung nach dem EU-Hygienerecht erhalten. Dies betonte Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml bei einem Bilanzgespräch Mitte Januar in München.

Huml: "Fast alle Betriebe konnten ihre Tätigkeit ohne Unterbrechung fortführen. Dies ist der anerkennenswerten Leistung der Unternehmen und der Zulassungsbehörden zu verdanken." Die übrigen Betriebe könnten laut Huml in Kürze zugelassen werden, sobald sie die Voraussetzungen erfüllten. Lediglich sieben Anträge in ganz Bayern hätten von den Regierungen abgelehnt werden müssen, weil die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht vorlagen. Bei den bislang 3243 in Bayern zugelassenen Betrieben handelt es sich überwiegend um fleischverarbeitende Betriebe wie Metzgereien, Direktvermarkter oder Gaststätten mit eigener Schlachtung. Auch die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber lobte die Umsetzung der Verordnung vor Ort. "Die Zulassung ist für unsere heimischen Metzger eine lohnende Investition in den Betrieb und der Weg in die Zukunft", so Weisgerber.

Von den 3243 in Bayern zugelassenen Betrieben entfallen auf den Regierungsbezirk Oberbayern 770 Betriebe, auf Niederbayern 362, auf die Oberpfalz 513, auf Oberfranken 341, auf Mittelfranken 436, auf Unterfranken 284 und auf Schwaben 537 Betriebe.

Seit 1. Januar 2010 benötigen zahlreiche Lebensmittelbetriebe für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Zulassung nach dem EU-Hygienerecht. Das neue EU-Hygienerecht ist seit Anfang 2006 in Kraft. Es sieht für bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich das Erfordernis einer Zulassung vor. Diese wird durch die jeweils zuständige Regierung erteilt. Für Betriebe, die bereits vor 2006 tätig waren, war für die Zulassung eine Übergangsfrist bis Ende 2009 vorgesehen. Alle bayerischen Betriebe, die nach der EU-Hygiene-Verordnung zugelassen worden sind, erhalten ein Siegel mit Urkunde. Die Auszeichnung hilft, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die heimischen Betriebe zu stärken.

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