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MeldungWerbung
[ Druckansicht ] - [ zur Übersicht News ] Unternehmen Bundeskartellamt untersagt Übernahme des Schlachthofbetreibers Tummel durch TönniesBonn [ Bundeskartellamt ] 17.11.2011
Andreas Mundt,
Präsident des Bundeskartellamtes: „In Deutschland werden aufgrund der hier
konzentrierten Wurstherstellung ca. 65% aller in der EU geschlachteten Sauen
zerlegt und abgesetzt. Die Tönnies-Gruppe
als Deutschlands führender Schweine- und Sauenschlachter ist das
dominierende Unternehmen in diesem Bereich. Tönnies dominiert schon heute die
Wertschöpfungskette der Sauenschlachtung und -verarbeitung in Deutschland. Der
Zugriff auf die Erfassungs- und Schlachtmengen von Tummel hätte die Chancen für
wirksamen Wettbewerb weiter verschlechtert. Dem sind wir mit der Untersagung des
Vorhabens entgegengetreten." Auf allen Stufen der
Wertschöpfungskette - Beschaffung von Schlachtvieh, Schlachtung,
Weiterverarbeitung, Fleischvertrieb - gehören jeweils Schlachtschweine und
Sauen unterschiedlichen sachlichen Märkten an. Sauen werden als Zuchttiere in
der Ferkelproduktion eingesetzt und haben ein Schlachtgewicht von rund 160 kg;
Schlachtschweine weisen ein Gewicht von ca. 95 kg auf. Sauenfleisch wird im
Gegensatz zu Schweinefleisch fast ausschließlich in der Wurstherstellung
eingesetzt. Tönnies ist aufgrund
seiner hohen Marktanteile (weit über 40% bei der Erfassung), der vertikalen
Integration auf verschiedenen Marktstufen und den wirtschaftlichen
Verflechtungen zu Wettbewerbern und Abnehmern ein unverzichtbarer
Vertragspartner im Markt. Über den Hauptgesellschafter der Gruppe, Herrn
Clemens Tönnies, ist das Unternehmen mit dem größten deutschen Wursthersteller,
der Mühlen-Gruppe, verbunden. Auch eine Analyse des tatsächlichen
Marktverhaltens von Tönnies hat gezeigt, dass das nachfragemächtige
Schlachtunternehmen in der Lage ist, die Beschaffungskonditionen einseitig zu
Lasten seiner Wettbewerber zu beeinflussen. Mit Tummel würde ein
bisher selbständiger Schlachthof in einer für die Sauenbeschaffung günstigen
geographischen Lage aus dem Markt fallen. Die Mengenzuwächse in einer
Größenordnung von 10-15% würden die Verhaltensspielräume von Tönnies zusätzlich
erweitern. Hierzu gehören auch die Mengen, die Tummel derzeit für Westfleisch,
den zweitgrößten inländischen Wettbewerber, aufgrund eines
Lohnschlachtungsvertrages schlachtet. Zur Lösung der
Wettbewerbsprobleme hatte Tönnies Zusagen vorgeschlagen, insbesondere
Lohnschlachtangebote für Westfleisch und andere aktuelle oder potenzielle
Wettbewerber. Auch auf die Sauenschlachtung am Standort Tummel wollte Tönnies
vorübergehend verzichten. Die Prüfung durch das Bundeskartellamt hat jedoch
ergeben, dass die angebotenen Zusagen die wettbewerblichen Bedenken nicht
beseitigt hätten und eine unzulässige laufende Verhaltenskontrolle durch das
Bundeskartellamt erfordert. Diese Einschätzung haben die hierzu befragten
Marktteilnehmer weitgehend bestätigt. Die Entscheidung ist
noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde
einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.
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