Osterholz-Scharmbeck
[ PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND e.V. ]
26.03.2012
Per E-Mail hat sich der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND e.V.
an das Bundesfinanzministerium und die für Steuerfragen zuständigen
Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Fraktionen gewandt. „Wir brauchen
dringend Klarheit“, schreibt Bundesgeschäftsführer Wolfgang Finken darin.
Finken zielt auf das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofes
(BFH) zur Umsatzbesteuerung eines Partyservice-Betriebes ab. Das Gericht hatte
die Messlatte für einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent deutlich
erhöht. Denn der gilt nur noch für einfache, standardisiert zubereitete
Speisen.
Allerdings sieht Wolfgang Finken Grund zur Klage: „Die
genauen Einzelheiten stehen nicht fest. Deshalb sind sowohl viele unserer
Mitglieder als auch zahlreiche Steuerberater, zu denen wir in Kontakt stehen,
äußerst ratlos und irritiert.“ Aus Sicht des Partyservice-Bundes Deutschland
fehlen eindeutige Definitionen von Begrifflichkeiten wie vor allem den
„einfachen, standardisiert zubereiten Speisen“. Der Bundesgeschäftsführer
fragt: „Wo fängt einfach, standardisiert Zubereitetes an und wo hört es auf?
Wer zieht an welcher Stelle die Grenzen?“ Die aktuellen E-Mails hat der PARTY
SERVICE BUND DEUTSCHLAND genutzt, um auch noch einmal zu unterstreichen, dass
er einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Speisen generell
begrüßen würde.
Damit befindet er sich auf einer Wellenlänge mit dem
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband.
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