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03. Mai 2013

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„Vogelgrippe“: Schutzmaßnahmen effizient und schnell umgesetzt

Keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit von Geflügelprodukten

Das breit angelegte Programm von Behörden und Landwirtschaft zur Risikovorsorge und zu Schutzmaßnahmen gegen die „Vogelgrippe“ in Deutschland funktioniert reibungslos und effizient. Dies hat die schnelle Reaktion auf den Ausbruch der Tierkrankheit in einem Nutztierbestand im sächsischen Wermsdorf gezeigt.

Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) bestehen sehr gute Aussichten, dass ein Übergreifen des Virus H5N1 auf andere Tierbestände erfolgreich verhindert werden kann. Dazu tragen alle sofort ergriffenen Schutzmaßnahmen sowie die Lage des betroffenen Betriebes in einem eher abgeschiedenen Gebiet bei, in dessen Nachbarschaft sich keine weiteren Bestände von Nutzgeflügel befinden.

Bereits am heutigen Mittwoch werden neben den rund 1.400 Bio-Puten aus dem Bestand, in dem die Tierkrankheit aufgetreten ist, rund 16.000 weitere gesunde Tiere in der Umgebung vorsorglich getötet. Darüber hinaus wurden alle  bei einem ersten Verdacht üblichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Sperrungen und die Errichtung von Schutzzonen, ergriffen.

Für Konsumenten und die Sicherheit von Produkten aus Geflügelfleisch hat der Nachweis der „Vogelgrippe“ keinerlei Auswirkungen. Generell gilt: Der Amtstierarzt muss die Tiere im Stall begutachten und zur Schlachtung freigeben. Jede Herde wird bei den amtstierärztlichen Prüfungen auch auf Influenza untersucht. Zusätzlich findet in der Schlachterei eine weitere Überprüfung statt.

„Es gibt auf allen Erzeugungsstufen umfassende Eigenkontrollen und amtliche Kontrollen durch die Tierärzte. Alle Geflügelprodukte aus heimischer Erzeugung, die in den Handel gelangen, können deshalb bedenkenlos verzehrt werden“, so ZDG-Präsident Gerhard Wagner. Die strenge Kontrolle der Bestände durch die Amtstierärzte gehört in Deutschland zu den verpflichtenden Schutzmaßnahmen, um die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit jederzeit zu gewährleisten.

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