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Neue Verpackungsverordnung betrifft alle Fleischer-Fachgeschäfte
Mit den neuen Regelungen sind erstmals alle Fleischer-Fachgeschäfte Lizenzierungspflichtig
Frankfurt am Main [DFV] 24-10-2008
Die Novelle der Verpackungsverordnung tritt am 1. Januar
2009 in Kraft. Betroffen davon ist jeder Betrieb, der gemäß Verordnungstext mit
Ware gefüllte Verkaufs- oder Serviceverpackungen „in Verkehr bringt“, also an
seine Kunden abgibt. Sie müssen ab dem Stichtag bei einem Dualen System
lizensiert sein.
Hierzu hat der DFV nun ein vierseitiges Positionspapier
erarbeitet, das die wichtigsten Auswirkungen der Gesetzesnovelle zusammenfasst
und den Betrieben des Fleischerhandwerks konkrete Handlungsempfehlungen gibt.
„Betriebe des Fleischerhandwerks müssen nicht unbedingt
individuell lizenzieren“, empfiehlt Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen
Fleischer-Verband. „Sie können auch bereits vom Hersteller oder Händler lizenzierte
Verpackungen erwerben.“ Es müssen auch nicht alle Verpackungen beim gleichen
Entsorgungssystem lizenziert sein, die Wahl des preisgünstigsten Angebotes ist
ohne weiteres möglich, ergänzt der DFV-Experte.
Zum Nachweis der Lizenzierung sollte ausreichend sein, die
Rechnungen sowie eine Erklärung des Händlers aufzubewahren. Wie und in welchem
Umfang die Kontrollen im Fleischerhandwerk erfolgen werden, ist derzeit noch
unklar. Ausführliche Antworten und Handlungsempfehlungen zur neuen
Verpackungsverordnung finden die Mitgliedsbetriebe in dem umfassenden
Positionspapier des DFV, das im passwortgeschützten Mitgliederbereich
heruntergeladen werden kann.

 
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